Daniel Szabo

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Regulierung und EU AI Act

Der EU AI Act und weitere Regeln verändern, wie Unternehmen KI einsetzen dürfen. Daniel Szabo ordnet die Pflichten und Fristen für Entscheider ein. 52 Ausgaben zum Thema.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der EU AI Act für den Mittelstand?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50, und sie treffen den Anwender, nicht nur den Modellanbieter. Wer eine Serviceanfrage per Chatbot beantwortet oder Marketingbilder mit KI erzeugt, fällt darunter. Chatbots müssen sich als Maschine zu erkennen geben, KI-erzeugte Inhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Daniel Szabo rät, jeden KI-Berührungspunkt zum Kunden aufzulisten. Mehr dazu

Was ändert die Verschiebung der Hochrisiko-Regeln im AI Act?

Nur der Hochrisiko-Teil bekommt Aufschub: bis zum 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme, bis zum 2. August 2028 für eingebettete KI in regulierten Produkten. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 gilt unverändert seit dem 2. August 2026 und trifft fast jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht. Daniel Szabo rät, Compliance-Projekte nicht zu stoppen: Das verwechselt die verschobene Baustelle mit der akuten. Mehr dazu

Wie bereite ich mein Unternehmen auf KI-Vorfälle vor?

Wie auf IT-Sicherheitsvorfälle: mit festem Meldeweg, benanntem Verantwortlichen und Dokumentation. In der EU gilt für Datenpannen eine Frist von 72 Stunden. Daniel Szabo rät, festzulegen, wer im Haus einen Vorfall binnen dieser Frist meldet. Mit Softwareanbietern gehört vertraglich geklärt, wie sich eine KI-Funktion im Notfall sofort abschalten lässt. KI-Agenten erhalten nur Zugriff auf Systeme, die sie wirklich brauchen. Mehr dazu

Warum gehören KI-Risiken auf die Agenda von Beirat und Aufsichtsrat?

Weil KI-Risiken auf die Ebene der Aufsichtsgremien wandern. Die Selbstverpflichtung der großen Labore sieht Aufsichtsausschüsse auf Vorstandsebene vor, und Behörden fragen zuerst, welche Agenten mit Kundendaten arbeiten. Daniel Szabo empfiehlt, KI-Risiken auf die Agenda des nächsten Beirats oder Aufsichtsrats zu setzen. Ein Bericht pro Quartal genügt für den Anfang. Wer Zuständigkeiten jetzt klärt, ist dem Gesetzgeber einen Schritt voraus. Mehr dazu

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